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HANDWERKERRECHNUNGEN
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können Sie steuerlich absetzen. Vorraussetzung ist, dass auf der
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Handwerkerrechnung Lohn- und Materialkosten separat
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ausgewiesen werden, denn die steuerliche Förderung umfasst
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nur die Arbeitskosten sowie die anteilige Mehrwertsteuer.
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Bis zu einer Grenze von 3.000 Euro können Sie dann 20 Prozent
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der Arbeitskosten, also maximal 600 Euro, bei Ihrer
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Steuerschuld kürzen.
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HANDWERKERKOOPERATION
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bieten optimal aufeinander abgestimmte Bauleistungen
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verschiedener Gewerke aus einer Hand. Ihre Vorteile : sorgfältige
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Abstimmung bei der Planung bzw. Ausführung - und ein weiteres
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Plus - Sie haben für alle anfallenden Arbeiten nur einen
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Ansprechpartner.
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FLIESE AUF FLIESE
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ist eine Methode, bei der neue Fliesen auf alte Fliesen verlegt
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werden. Vorraussetzung ist, dass der Unterbelag eben ist und
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keine Risse oder andere Beschädigungen aufweist.
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Der Vorteil ist, dass die alten Fliesen nicht abgeschlagen und
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entsorgt werden müssen. Die Schmutzbelastung bleibt gering.
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